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Internationales Universitätszentrum
Auslandsstudium (SMS)

Auslandsstudium (SMS)

 

Erasmus+ Merkblatt

Erasmus+ Planungskalender

 

Was bietet ein Studienaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Programms?

  • einen 2 - 12 Monate dauernden Auslandsaufenthalt pro Studienphase (BA, MA, PhD) an einer der Erasmus+  Partneruniversitäten der TU Chemnitz. Mehrfachmobilität ist also möglich!
  • die Befreiung von den Studiengebühren an der Gastinstitution.
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die Heimathochschule im Fachbereich und über das Diploma Supplement. Die Anerkennung der Studienleistungen ist vor Beginn des Auslandsstudiums mit dem Erstellen des Online Learning Agreements im Fachbereich (unter Einbeziehung des Prüfungsausschusses) an der Fakultät abzusprechen. Nach Ihrer Rückkehr belegen Sie den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltungen mittels eines Transcript of Records der Gasthochschule.
  • den Erhalt einer ländergruppenabhängigen Mobilitätsbeihilfe zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes, Möglichkeit zur Beantragung von Sonderförderung für nachhaltiges Reisen, Teilnehmer mit Behinderung oder Studierende mit Kind
  • die Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und Betreuung durch die Gasthochschule bezüglich Unterkunft,  kultureller Angebote etc.

Die Höhe der Mobilitätsbeihilfe ist abhängig von den bereitgestellten Mitteln und der Zahl der teilnehmenden Studierenden. Ihre letztendliche Höhe ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und differiert auch von Hochschule zu Hochschule.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Förderung im Rahmen des Erasmus+ Programms müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Sie sind an der Technischen Universität Chemnitz immatrikuliert (Studium, Promotion).
  • Mindestens das erste Bachelor-Studienjahr muss erfolgreich abgeschlossen sein.
  • Sie haben in der aktuellen Studienphase (BA, MA) Ihr Erasmus+ Mobilitätskonto von 12 Monaten noch nicht ausgeschöpft.
  • Vor Antritt des Auslandsaufenthalts wird gemeinsam mit dem Fachkoordinator u. Prüfungsausschuss an der Heimathochschule sowie mit der Gasthochschule das Online Learning Agreement (Studienaufenthaltsprogramm) erstellt.
  • Für das betreffende akadmische Jahr (und den Fachbereich) existiert ein gültiges Erasmus+ Austauschabkommen mit der Erasmus+ Partnerhochschule.
  • ausreichende Kenntnisse der Sprache (zum Bewerbungszeitpunkt mind. Niveau B1), in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden, sind vorhanden.

 

Finanzielle Förderung

Die Entscheidung, ob Sie eine finanzielle Förderung aus Erasmus+ Mitteln erhalten, wird anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen getroffen (siehe: Bewerbung) und Ihnen durch das IUZ nach der Mittelzusage des Fördermittelgebers bekannt gegeben.

 

       Förderraten 2023/2024:

  • Ländergruppe 1 (DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE):                                                          600,- € monatlich
  • Ländergruppe 2 (BE, (DE), FR, GR, IT, MT, NL, AT, PT, ES, CY):                                 540,- € monatlich
  • Ländergruppe 3 (BG, EE, HR, LT, LV, PL, RO, SK, SL, FYROM, CZ, TR, HU):            490,- € monatlich
  • Teilnehmer mit 'geringeren Chancen' können zusätzlich eine Sonderförderung beantragen (siehe unten)

 

Sonderförderung 'green travel' und 'geringere Chancen':

  • 'green travel': einmalig top up von 50,- € wenn Bahn, Bus oder Car sharing als Transportmittel für den Hauptteil der Hin- und Rückreise genutzt wird (Ehrenwörtliche Erklärung)
  • breiter Personenkreis 'geringere Chancen': monatlich top up von 250,- € und weitere Möglichkeiten, siehe Inklusion

 

Sprachliche Förderung

  • für alle Aufenthalte mit diesen Unterrichtssprachen (Ausnahme: Deutsch) obligatorischer Sprachtest vor und nach dem Aufenthalt, bedarfsbezogene Bereitstellung von kostenlosen Online-Sprachkursen OLS - Online Linguistic Support (Flyer mit weiteren Informationen, OLS FAQs)
  • für alle Aufenthalte mit anderen Unterrichtssprachen Sprachniveauabfrage durch das IUZ, bedarfsbezogene Bereitstellung kostenloser Sprachvorbereitung (z.B. Sprachlernsoftware, Printmaterial, Online-Kurse)
  • nutzen Sie auch wie bisher die kostenlosen UNICERT-Sprachkurse des Zentrums für Fremdsprachen zur sprachlichen Vorbereitung

 

Anerkennung von Studienleistungen

  • vollständige Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist grundsätzlich vorgesehen und über das Online Learning Agreement mit dem Erasmus-Fachkoordinator und dem Prüfungsausschuss zu vereinbaren. Näheres dazu in der Anleitung zum Ausfüllen des Online Learning Agreements
  • nach Ihrem Aufenthalt und dem Einreichen des Leistungsnachweises (Learning Agreement Teil III) wird die Anerkennung durch den zuständigen Prüfungsausschuss bestätigt und durch das Zentrale Prüfungsamt verbucht
  • Ihr Erasmus-Studienaufenthalt wird automatisch in das Diploma Supplement aufgenommen
  • im Falle des (teilweisen) Nichtbestehens der vereinbarten Auslandsstudienleistungen erfolgt eine fallbezogene individuelle Absprache zwischen dem IUZ und Ihren Fachbereich/Prüfungsausschuss zum weiteren Vorgehen

 

Bewerbung und Vorbereitung

 

Erasmus+ Merkblatt

Erasmus+ Planungskalender

 

Bewerbungstermin für Aufenthalte in WS 2024/25 oder SoSe 2025: 31.03.2024 (Onlinebewerbung IUZ Homepage)

 

Die drei Bewerbungsschritte:

  • Schritt 1: Bewerbung beim Fachkoordinator Ihres Fachbereichs/Fakultät für einen Austauschplatz (Dez.-Jan./Feb.), frühzeitig kontaktieren, um Bewerbungsfrist zu erfragen
  • Schritt 2: Onlinebewerbung für die Erasmus+ Programmteilnahme (Förderung, Studiengebührenerlass etc. automatisch  inklusive) bis 31.03. ausgedruckt und unterschrieben im IUZ abgeben 
  • Schritt 3: Bewerbung als Austauschstudent/in an der Gastuniversität (Frist auf Webseite Gastuniversität)

Hinweis: Die Auswahl der Bewerber erfolgt im Hinblick auf die Erfüllung der unter "Inhalte" aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen, die fachliche Sinnhaftigkeit/Motivation des geplanten Aufenthaltes und Ihre Noten. Alle Bewerber werden seitens des IUZ bezüglich der Entscheidung über ihre Bewerbung rechtzeitig benachrichtigt.

 

Bevor es losgeht:

  • Ausfüllen des durch das IUZ individuell zur Verfügung gestellten Learning Agreements-Formulars (Studienplan an der Gasthochschule mit mind. 20 ECTS): Anleitung zum Ausfüllen LA Abgabe im IUZ spätestens 4 Wochen vor (!) Antritt des Aufenthaltes. Den Link zu den Kursangeboten der Partnerhochschulen finden Sie in den Infokästchen der Partnerhochschulen auf der Übersichtskarte.
  • Unterzeichnung der Erasmus+ Fördervereinbarung im IUZ 4 Wochen vor Ihrer Abreise.
  • obligatorischer Online-Sprachtest vor und nach Aufenthalt für praktisch alle Unterrichtssprachen und (kenntnis- und verfügbarkeitsabhängig) Teilnahme an kostenlosem Online-Sprachkurs

 

Learning Agreement

ab SoSe 2022:

Online Learning Agreement (OLA)

Schließen Sie Ihr Online Learning Agreement (OLA) über diese Webseite ab und gehen Sie dabei nach diesem Schema vor.

Die Angaben zum erforderlichen Fächercode und dem/der OLA-Verantwortlichen Ihres Fachbereichs finden Sie in dieser Liste.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Checkliste sowie der Anleitung zum Ausfüllen des Online Learning Agreements.

Informationen zu Datenverarbeitung und Datenschutz OLA finden Sie unter diesem Link.

 

Rückkehr

Spätestens 2 Wochen nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

Checkliste Rückkehr

im IUZ (Unterlagen SoSe 2023):    

Online in der Erasmus-Datenbank (bzw. aktuell Berichtsformular Word-Dokument):

  • elektronischer EU-Fragebogen (Aufforderung automatisch per E-Mail)

Die fristgerechte Einreichung dieser Unterlagen ist unbedingt notwendig, da Ihr Aufenthalt ohne diese Nachweise gegebenenfalls als nicht förderfähig eingestuft werden muss.

 


Visum/Ausreise etc.
  • Sofern Sie über die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates verfügen, benötigen Sie bei Einreise und Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedssaat kein Visum.
  • Sollten Sie nicht über eine EU-Staatbürgerschaft verfügen, empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich der Reiseformalitäten bereits rechtzeitig im Voraus mit der zuständigen Ausländerbehörde, der Botschaft Ihres Heimatlandes sowie der Botschaft Ihres Gastlandes in Verbindung zu setzen.
  • Für eine Einreise und Aufenthalt in der Türkei benötigen Sie sowohl mit als auch ohne EU-Staatsbürgerschaft ein Visum. Dieses müssen Sie beim zuständigen türkischen Konsulat rechtzeitig beantragen.
  • Für die Einreise nach Norwegen genügt in der Regel ein deutscher Personalausweis bzw. Reisepass (empfehlenswerter).
  • Unabhängig vom Zielland Ihres Erasmus+ Aufenthaltes sollten Sie sich auf jeden Fall auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zu den Reise- und Sicherheitshinweisen für Ihr Gastland informieren. Zudem können Sie sich auf dieser Homepage für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes elektronisch registrieren lassen ("ELEFAND-Liste").
Versicherungsfragen
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Unter Umständen kann der zusätzliche Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Informieren Sie sich im Zweifelsfalle rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse. Über das Erasmus+ Programm bzw. die TU Chemnitz besteht kein Versicherungsschutz.
  • Für darüber hinaus reichenden Versicherungsschutz können Sie den zusätzlichen Abschluss einer Auslandshaftpflicht und/oder -unfallversicherung erwägen. Diese werden über nahezu alle bekannten Versicherungsdienstleister angeboten.
  • Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet für Erasmus+ Studierende zudem die Möglichkeit zum Abschluss der DAAD-Gruppenversicherung an. Hierbei handelt es sich um ein Versicherungspaket bestehend aus Auslandskranken-, -haftpflicht- und -unfallversicherung.
  • Beachten Sie zudem bitte auch die Versicherungshinweise in Ihrer Erasmus+ Fördervereinbarung.

Oliver Sachs M.A.

(Erasmus+ Programm)
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Koordination und Beratung zum Auslandsstudium und Auslandspraktikum